Man sei darüber informiert worden, dass die Regularien eine Veränderung des Schiedsspruches nicht zulassen, selbst wenn es weitere Beweise gebe, teilte der amerikanische Verband mit. Bei der Bodenturn-Entscheidung am 5. August hatte das US-Team Einspruch gegen die Wertung von Chiles eingelegt. Nach Prüfung der Videoaufnahmen entschied die Jury, ein Element anzuerkennen und den Schwierigkeitswert nach oben zu korrigieren. Chiles kletterte damit auf Rang drei. Die Entscheidung fiel erst nach der Verkündung der Platzierungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Rumänin Ana Barbosu schon mit der Landesfahne über der Schulter in der Halle ihren dritten Platz gefeiert.
Der rumänische Verband legte daraufhin Einspruch beim CAS ein mit der Begründung, dass das US-Team die Korrektur nach einer Minute und vier Sekunden statt innerhalb von einer Minute nach Bekanntgabe der Wertung beantragt hatte. Dem schloss sich der CAS an und erklärte die Korrektur nach oben für wirkungslos. Am Sonntag präsentierte der US-Turnverband dem Gericht neues Videomaterial, demzufolge der erste Protest aber nach 47 Sekunden, ein zweiter nach 55 Sekunden kommuniziert worden sei. Damit darf oder kann sich das Sportgericht nach Angaben des Verbandes aber nicht mehr beschäftigen.