Bezirksgericht Gastein

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Das Bezirksgericht Gastein ist ein ehemaliges Bezirksgericht im Bundesland Salzburg.

Geschichte

Der erste Gerichtssitz im Gasteinertal dürfte im 12. Jahrhundert die Burg Klammstein gewesen sein. Erste namentlich erwähnte Richter waren Heinrich von Klammstein um 1150 und Sibido von Klammstein um 1205. Später waren die Grafen von Goldegg für das Pfleggericht zuständig. Am 25. August 1573 wurde das Pfleggericht in Gastein auf ein Landgericht reduziert. Ab 1850 Bezirksgericht[1], übersiedelte dieses 1855 vom Verweserhaus in das Bezirksgerichtsgebäude in Hofgastein, das ehemalige Badehaus von Ladislaus Pyrker, einem Bischof, Dichter und Gönner Gasteins.

Mit der "Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg"[2] wurde das Bezirksgericht Gastein zum 1. Jänner 2003 aufgelöst. Sein Sprengel mit den Gemeinden Bad Hofgastein, Bad Gastein und Dorfgastein wurde dem Bezirksgericht St. Johann zugewiesen. Am Schluss betreute das Bezirksgericht ca. 7 200 Fälle pro Jahr und war für gut 14 000 Personen zuständig.

Vorsteher des Bezirksgerichts

Letzter Vorsteher des Bezirksgerichts Gastein war Dr. Anton Prommegger.

Quelle

Einzelnachweis

Landes- und Bezirksgerichte in Salzburg
Ehemalige Bezirksgerichte in Salzburg