Bezirksgericht Gastein
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Der hier beschriebene Betrieb oder die Einrichtung existiert in dieser Form nicht mehr. Dieser Beitrag beschreibt die Geschichte. |
Das Bezirksgericht Gastein ist ein ehemaliges Bezirksgericht im Bundesland Salzburg.
Geschichte
Der erste Gerichtssitz im Gasteinertal dürfte im 12. Jahrhundert die Burg Klammstein gewesen sein. Erste namentlich erwähnte Richter waren Heinrich von Klammstein um 1150 und Sibido von Klammstein um 1205. Später waren die Grafen von Goldegg für das Pfleggericht zuständig. Am 25. August 1573 wurde das Pfleggericht in Gastein auf ein Landgericht reduziert. Ab 1850 Bezirksgericht[1], übersiedelte dieses 1855 vom Verweserhaus in das Bezirksgerichtsgebäude in Hofgastein, das ehemalige Badehaus von Ladislaus Pyrker, einem Bischof, Dichter und Gönner Gasteins.
Mit der "Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg"[2] wurde das Bezirksgericht Gastein zum 1. Jänner 2003 aufgelöst. Sein Sprengel mit den Gemeinden Bad Hofgastein, Bad Gastein und Dorfgastein wurde dem Bezirksgericht St. Johann zugewiesen. Am Schluss betreute das Bezirksgericht ca. 7 200 Fälle pro Jahr und war für gut 14 000 Personen zuständig.
Vorsteher des Bezirksgerichts
Letzter Vorsteher des Bezirksgerichts Gastein war Dr. Anton Prommegger.
Quelle
- Die Justiz im Bundesland Salzburg und die Geschichte des Bezirksgerichts Gastein
Einzelnachweis
Landesgericht: Salzburg