Bei der Klage ging es um Kombi-Verträge bestehend aus Festnetz, Internet und Mobil-Telefon des Anbieters A1 mit dem Werbezusatz "Ein Leben lang". Die 2011 eingeführte Internet-Servicepauschale schlug A1 jedoch bei bestehenden Verträgen auf. Die Arbeiterkammer klagte darauf .
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte nun in seinem Urteil klar: "Lebenslang" heißt tatsächlich "Lebenslang". Betroffenen Kunden wird die Pauschale in Höhe von 15 Euro künftig nicht mehr abgezogen. Für die Rückforderung bietet die Arbeiterkammer Musterbriefe an.