Rimmo Prime unterzeichnete laut AK eine Unterlassungserklärung und verwendet und empfiehlt die Klauseln im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes künftig nicht mehr. Die beanstandeten Klauseln hätten Mieterinnen und Mieter "massiv benachteiligt, etwa zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten und anderen laufenden Kosten", teilte die Arbeiterkammer mit.
Da die beanstandeten Mietvertragsformulare einen Copyright-Hinweis auf die Engindeniz Rechtsanwälte für Immobilienrecht GmbH trugen, klagte die AK auch gegen die Kanzlei. Nach einem Vergleich habe diese zugesichert, die Mietvertragsformulare nicht mehr zu empfehlen.
(Quelle: APA)
