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Arbeiterkammer mahnt bei Gutscheinen zu Vorsicht

Die Arbeiterkammer (AK) mahnt bei Gutscheinen zur Vorsicht. Sie seien zwar ein beliebtes Weihnachtsgeschenk, aber gehe der Anbieter pleite, "wird aus dem Geschenk schnell ein Ärgernis". Denn im Insolvenzverfahren ist der Gutschein meist wertlos, wies die AK am Mittwoch auf die Gefahren für Konsumentinnen und Konsumenten beim Verschenken von Gutscheinen hin. 2024 ist dies bei Gutscheinen des Anbieters Jollydays sowie der Möbelkette kikaLeiner geschehen.

Beschenkte sollten Gutscheine 'so schnell wie möglich' einlösen
Beschenkte sollten Gutscheine 'so schnell wie möglich' einlösen

Die AK rät Beschenkten daher, Gutscheine "so schnell wie möglich" einzulösen, auch wenn sie grundsätzlich bis zu 30 Jahre lang gültig seien.

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