Dass Arbeitgeber diese einseitig anordnen oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kündigung drohten, sollten diese eine Vereinbarung nicht unterschreiben, sei aber rechtlich definitiv unzulässig. "Unverschämte Arbeitgeber nehmen die Verunsicherung rund um Corona zum Anlass, um ihren Beschäftigten einen Bären aufzubinden", warnte Teiber.
Urlaubsabbau im Einvernehmen sei möglich, ein angeordneter Urlaubsvorgriff nicht. Arbeitnehmer könnten sich darüber bei der Gewerkschaft informieren, auch Nicht-Mitglieder bekämen eine Erstberatung.