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AUA-Betriebsrat warnt vor Betriebsübergang

Der Bord-Betriebsrat der Austrian Airlines (AUA) warnt vor dem Betriebsübergang auf die Regionaltochter Tyrolean. Im schlimmsten Fall könnte das die Fluglinie bis zu 280 Mio. Euro kosten und keinen Cent bringen.

AUA-Betriebsrat warnt vor Betriebsübergang
AUA-Betriebsrat warnt vor Betriebsübergang

Betriebsratschef Karl Minhard will den Vorstand von einer Verhandlungslösung überzeugen. Bis 27. Mai bleibt noch Zeit für eine Einigung, sagte er am Dienstagvormittag.

Statt der Rechtsunsicherheit durch den geplanten Betriebsübergang schlägt Minhard ein von der Belegschaft abgesegnetes Papier vor. Die Abstimmung über das Betriebsratspapier ging am Montag mit 96,4 Prozent Zustimmung zu Ende. Das fliegende Personal sei bereit, auf 28 Prozent oder jährlich 40 Mio. Euro zu verzichten. Im Gegenzug wollen die Piloten und Flugbegleiter 160 Mio. Euro aus den Pensions- und Abfertigungsansprüchen bar auf die Hand. Das wären 45 Prozent der Gesamtansprüche von 350 Mio. Euro. Laut Betriebsrat könnte die AUA damit insgesamt 230 Mio. Euro an Rückstellungen in Eigenkapital umwandeln.

Bis Ende Mai müssen sich die Mitarbeiter entscheiden, ob sie bleiben oder die AUA verlassen. Der Anwalt des Betriebsrates, Roland Gerlach, hat eine Hotline eingerichtet. Er geht davon aus, dass die meisten bis zum Schluss abwarten und erst am 27. oder 28. Mai entscheiden. Minhard geht von bis zu 200 weiteren Piloten-Abgängen aus. 43 Piloten haben bereits gekündigt. Flugbegleiterin und Betriebsrätin Andrea Lichal rechnet damit, dass auch Hunderte Flugbegleiter der Airline den Rücken kehren.

Falls der AUA-Vorstand den Betriebsübergang durchzieht, könnte der Fall auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen, sagte der Anwalt des Bordbetriebsrats, Roland Gerlach, am Dienstag in Wien. Wie er erklärte, kann die Belegschaft widersprechen, wenn sich die Arbeitsbedingungen durch den Betriebsübergang "drastisch verschlechtern". Laut Gerlach ist dieses Widerspruchsrecht in Österreich allerdings "zahnlos" umgesetzt. Ein österreichisches Gericht könnte daher den EuGH anrufen, ob die EU-Richtlinie zum AVRAG korrekt implementiert wurde.

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