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Benko-Urteil für WU-Experten "im erwartbaren Bereich"

Ex-Immobilien-Tycoon René Benko ist am Mittwoch wegen betrügerischer Krida zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist laut dem WU-Wirtschaftsstrafrechtsexperten Robert Kert "im Bereich des Erwartbaren". Das Strafmaß sei zwar "noch" im angemessenen Rahmen, aber "eher an der Obergrenze", sagte Kert der APA. Den Sachverhalt bezeichnete er im Vergleich zu den anderen möglichen Verfahren jedoch als "Kleinigkeit".

Benko im ersten Prozess schuldig gesprochen
Benko im ersten Prozess schuldig gesprochen

Benko wurde in der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung über 360.000 Euro zwar freigesprochen, hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter aber schuldig befunden. "Dass es nicht so ganz eindeutig sein wird, habe ich mir schon gedacht", so der Vorstand des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht der WU Wien. Die Begründung in beiden Strängen des Schöffensenats sei aber "nachvollziehbar".

Bezüglich der Mietvorauszahlung erklärte Kert: "Es ist klar, wenn einer Ausgabe ein entsprechender Gegenwert gegenübersteht, dann kann man schon sagen, dass das eigentlich nicht das Vermögen gemindert und damit die Befriedigung der Gläubiger eingeschränkt hat." Die "Schenkung" sei unterdessen ein "typischer Lehrbuchfall einer betrügerischen Krida, dass irgendwelchen Verwandten Geld geschenkt wird und damit der Befriedigungsfonds verringert wird", sagte der Experte.

Rechtsmittel noch möglich

Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind noch möglich. Es könne eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht oder die Art bzw. Höhe der Strafe bekämpft werden, erklärt Kert. "Was wichtig ist, im schöffengerichtlichen Verfahren habe ich nur die Nichtigkeitsbeschwerde. Ich kann also die Beweiswürdigung nicht mehr bekämpfen", betonte er weiter. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde können nur spezifische Fehler im Verfahren oder Fehler in der rechtlichen Beurteilung geltend gemacht werden - es bezieht sich immer auf ganz spezifische Punkte. Daher sei es auch möglich, dass nur im Bezug auf den Schuldspruch ein Rechtsmittel erhoben wird, sagte Kert.

Als mildernd wurde Benkos bisherige Unbescholtenheit gewertet. "Sobald eine Verurteilung getilgt ist, gilt man als unbescholten", betonte Kert. Die Frage stellte sich deshalb, da Benko vor rund zehn Jahren wegen Korruption vor Gericht stand und zwölf Monate bedingte Haft für versuchte "verbotene Intervention" in einer italienischen Steuer-Causa ausfasste.

Untersuchungshaft "losgelöst" betrachten

Die Untersuchungshaft, in der Benko seit Ende Jänner sitzt, muss laut Kert "losgelöst" betrachtet werden. "Es ändert sich jetzt mal grundsätzlich nichts bezüglich der U-Haft", so der Experte. Dabei sei weiter die Frage nach dem dringenden Tatverdacht relevant - "das kann man wohl sagen, weil es ist wegen einem Faktum zu einem Schuldspruch gekommen". Zusätzlich spiele die Frage nach einer Tatbegehungsgefahr eine Rolle. Aber: "Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist es eine U-Haft und keine Strafhaft", betonte Kert.

"Große Brocken" könnten noch kommen

Im Vergleich zu den anderen Vorwürfen, die gegen Benko im Raum stehen - die WKStA ermittelt in der Signa-Causa in insgesamt 14 voneinander getrennten Sachverhaltssträngen -, handle es sich bei dem heute verhandelten Bereich um eine "Kleinigkeit"- auch schon vom Betrag her: Insgesamt liegt der vermutete Schaden bei 300 Millionen Euro. Kert geht zudem davon aus, dass die Auswirkungen dieses Urteils auf mögliche weitere Verfahren "nicht sonderlich groß sind" und weitere "große Brocken" kommen könnten - sofern "man das tatsächlich ermitteln kann".

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