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Bildungskarenz-Nachfolge im Nationalrat beschlossen

Der Nationalrat hat mit der Weiterbildungsbeihilfe die Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz fixiert. Dafür stimmten am Donnerstag nur die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS. FPÖ und Grüne kritisierten, dass nun nicht mehr die Interessen der Arbeitnehmer im Mittelpunkt stehen würden, sondern jene der Arbeitgeber. Weiters wurde ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger beschlossen, die damit unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich arbeiten können.

Regierungsparteien stimmten für Weiterbildungszeit
Regierungsparteien stimmten für Weiterbildungszeit

Die Regierungsparteien argumentierten, dass die Bildungskarenz oft als Auszeit oder für eine Verlängerung der Elternkarenz missbraucht worden sei. "Für das ist eine Bildungskarenz nicht da", sagte Bettina Zopf (ÖVP). Zudem habe es Johannes Gasser (NEOS) zufolge bei der Bildungskarenz eine "Kostenexplosion" gegeben. Für Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) ist der Beschluss ein "wesentlicher Schritt", mit dem die Regierung vor allem jenen mit geringen formalen Qualifikationen und geringem Einkommen Chancen geben will. Auch bei der Bildungskarenz habe man sich mit dem Arbeitgeber einig werden müssen, betonte sie.

Strengere Vorgaben

Für die Weiterbildungsbeihilfe gibt es mit 40,40 Euro pro Tag einen höheren Mindestsatz als bisher. Bei Beschäftigten, die brutto zumindest die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, wird der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen. Verschärft werden die Zugangsbedingungen. So müssen im Zuge der Vereinbarung der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden, auf die Interessen von Arbeitnehmer und Betrieb muss Rücksicht genommen werden. Darüber hinaus müssen die Personen mindestens zwölf (statt sechs) Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Für Saisonbetriebe gibt es weiterhin Ausnahmen. Ein direkter Anschluss der Weiterbildungszeit an eine Elternkarenz ist nicht möglich.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Bei Personen mit betreuungspflichtigen Kindern unter sieben Jahren reduziert sich diese Anforderung auf 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Gedeckelt ist die Weiterbildungsbeihilfe gesamt mit 150 Millionen Euro pro Jahr.

Gegen die Neuregelung stemmten sich FPÖ und Grüne. Es handle sich nicht um eine Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz, die diesen Namen verdiene, sagte der grüne Abgeordnete Markus Koza. Arbeitnehmerinnen könnten sich nun nicht mehr selbstbestimmt weiterbilden, sondern es stehe im Mittelpunkt, was für den Betrieb gut sei. Aus demselben Grund sah auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) keine Fortführung oder ein Nachfolgemodell, sondern einen "Systemumbruch". Sie meinte außerdem, dass die Regierung mit der Weiterbildungszeit, die sich besonders an geringer Qualifizierte richtet, "Herrschaften aus dem Asylbereich" fördere, was die Regierungsparteien bestritten.

Aufenthaltstitel für Grenzgänger

Nach derselben Debatte beschlossen wurde mit den Stimmen der Koalition und der Grünen ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Nicht-EU-Bürgern mit Wohnsitz und Daueraufenthaltstitel in einem Nachbarland wird damit die Ausübung einer unselbstständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Stelle nicht anders besetzt werden kann. Die Regelung sei ein Beitrag zum Kampf gegen den Fachkräftemangel, sagte Zopf. Sie führte aus, dass man mit diesem Aufenthaltstitel keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder Familiennachzug habe und dieser nur für die Dauer der Beschäftigung gelte. Peter Wurm (FPÖ) meinte dennoch, die Regierung mache ein "Türchen" für illegale Zuwanderung auf.

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