Meischberger, einst FPÖ-Generalsekretär und enger Mitarbeiter des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, hatte am 28. Mai beim Straflandesgericht Wien einen Antrag auf Haftaufschub gestellt. Er machte gesundheitliche Gründe geltend, woraufhin die Justiz ein medizinisches Gutachten in Auftrag gab - und die Gutachterin fand keine Gründe, die einen Haftaufschub rechtfertigen, so die Zeitung.
Fußfessel könnte Meischberger Gefängnis ersparen
Gegen die Abweisung seines Antrages kann Meischberger noch Rechtsmittel einlegen - und auf die Änderung der gesetzlichen Regelung für die elektronische Fußfessel hoffen. Tritt die Reform am 1. September in Kraft, könnte Meischberger davon profitieren und seine Strafe zu Hause statt im Gefängnis absitzen.
Wie das "Ö1-Mittagsjournal" am Dienstag berichtete, könnte auch Grasser ein Nutznießer von der Neuregelung sein. Tritt sie in Kraft, wird der Ex-Finanzminister einen Antrag auf Fußfessel stellen, so dessen Anwalt Manfred Ainedter zu "Ö1".
