Während Benkos Anwalt argumentierte, dass die Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei, lehnte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Haftentlassung ab. Sie verweist auf den weiterhin bestehenden dringenden Tatverdacht und Haftgründe wie Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Zudem liegt bereits eine rechtskräftige Anklage vor.
Gegen Benko wird unter anderem wegen des Verdachts auf betrügerische Krida ermittelt. Im Raum steht auch, dass er Vermögenswerte - darunter wertvolle Jagdwaffen - dem Zugriff von Gläubigern entzogen haben soll. Benko weist die Vorwürfe zurück und betont, die Gegenstände ordnungsgemäß verwahrt zu haben.
Am späte Nachmittag entschied nun das Gericht, dass die U-Haft fortgesetzt wird. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit.
Nachdem bekannt wurde, dass der Strafprozess gegen den Signa-Gründer und Pleitier Benko außerdem am Landesgericht Innsbruck stattfinden wird, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen weiteren Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt. Damit könnte die nächste Anklage rund um den zerfallenen Immobilienkonzern bevorstehen.
