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Benko bleibt weiterhin in U-Haft

Im Verfahren um den inhaftierten Tiroler Investor René Benko entschied das Landesgericht für Strafsachen in Wien nun über einen von Benkos Verteidigung eingebrachten Enthaftungsantrag. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Benko sitzt seit 24. Jänner in Wien in Untersuchungshaft
Benko sitzt seit 24. Jänner in Wien in Untersuchungshaft

Während Benkos Anwalt argumentierte, dass die Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei, lehnte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Haftentlassung ab. Sie verweist auf den weiterhin bestehenden dringenden Tatverdacht und Haftgründe wie Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Zudem liegt bereits eine rechtskräftige Anklage vor.

Gegen Benko wird unter anderem wegen des Verdachts auf betrügerische Krida ermittelt. Im Raum steht auch, dass er Vermögenswerte - darunter wertvolle Jagdwaffen - dem Zugriff von Gläubigern entzogen haben soll. Benko weist die Vorwürfe zurück und betont, die Gegenstände ordnungsgemäß verwahrt zu haben.

Am späte Nachmittag entschied nun das Gericht, dass die U-Haft fortgesetzt wird. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit.

Nachdem bekannt wurde, dass der Strafprozess gegen den Signa-Gründer und Pleitier Benko außerdem am Landesgericht Innsbruck stattfinden wird, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen weiteren Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt. Damit könnte die nächste Anklage rund um den zerfallenen Immobilienkonzern bevorstehen.

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