Die Staatsanwaltschaft begründete das Ende der Ermittlungen nun damit, dass die Finanzbeamten in Zusammenhang mit einem Insolvenz-Eröffnungsverfahren am Landesgericht Innsbruck bzw. der dort vorgelegten Rückstandsausweise ihre hoheitlichen Befugnisse nicht bzw. nicht wissentlich missbraucht hätten. Ein Disziplinarverfahren war laut dem Anwalt der Beamten, Thomas Obholzer, ebenfalls nicht eingeleitet worden.
Der Fall war im März 2024 ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, da es eine Verbindung zum parlamentarischen COFAG-Untersuchungsausschuss gegeben hatte. Ein betroffener Beamter war in Zusammenhang mit der Insolvenz von Signa-Gründer René Benko im Ausschuss befragt worden. Die Steuerangelegenheiten der Signa waren nämlich im Jahr 2018 vom Finanzamt Wien nach Innsbruck gelangt. Es bestand der Verdacht, dass dies zum steuerlichen Vorteil der Signa geschehen war. Der Mann hatte von einer "haltlosen Vorverurteilung" gesprochen und angegeben, dass es vom Finanzamt Innsbruck keinen Einfluss auf den Zuständigkeitswechsel gegeben habe.