Der in U-Haft sitzende Benko hatte sich am Dienstag "nicht schuldig" bekannt. Darüber hinaus wollte er keine Fragen beantworten und verwies auf eine vergangene Woche eingebrachte Gegenäußerung, griff aber die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an und kritisierte die Ausführungen der Oberstaatsanwältin vor Gericht als "nicht zu überbietenden Zynismus". Letztere sah den 48-jährigen Tiroler hingegen schuldig, Geld "beiseitegeschafft" zu haben, um die Befriedigung seiner Gläubiger zu schmälern bzw. zu verhindern. Benkos Anwalt Norbert Wess meinte hingegen, dass die Anklage "sowohl vom Sachverhalt als auch von der rechtlichen Beurteilung her falsch ist."
Benko wird vorgeworfen, Vermögenswerte im Ausmaß von rund 660.000 Euro dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen zu haben, indem er sie in Gesellschaften und Privatstiftungen sowie zu seiner Mutter "beiseiteschaffte" bzw. verschob. Es handelt sich um den - vom Anklageumfang her - ersten kleinen Auftakt eines wohl ganzen Prozessreigens, der dem Ex-Milliardär bevorsteht.