Bis 2028 dürfen Cannabis-Waren laut Entwurf ausschließlich von genehmigten Großhändlern bezogen und zu fixen Kleinverkaufspreisen verkauft werden, heißt es dazu aus dem zuständigen Finanzministerium auf APA-Anfrage. Darüber hinaus sollen "strenge Auflagen in Bezug auf den Jugendschutz, das Zustellverbot und ein Werbeverbot" gelten. Die Neuregelung erfolgt über das sogenannte Abgabenänderungsgesetz 2025.
Cannabis-Verband wünscht sich eigenes Gesetz
Laut dem Österreichischen Cannabis Bundesverband sieht der Entwurf außerdem vor, dass CBD-Shops eine "Hanf-Lizenz" beantragen müssen, um bis 2028 weiter verkaufen zu dürfen. Der Verband "erkennt diese Übergangsfrist als kurzfristige Entlastung an, sieht in der Novelle jedoch eine verpasste Chance für eine moderne und wirtschaftlich sinnvolle Regulierung", sagte Verbands-Obmann Klaus Hübner laut Aussendung am Dienstag.
Der Verband hält die Einordnung von Cannabis als Tabakprodukt für falsch und fordert ein eigenständiges Cannabisgesetz. Kritisiert wird außerdem eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen: So gelte für Geschäfte, in denen "Liquids" für E-Zigaretten verkauft werden, eine Übergangsfrist von zehn Jahren.
(Quelle: APA)
