Aufgrund der hohen Inflation muss der eigentlich für zwei Jahre abgeschlossene Handelskollektivvertrag neu aufgeschnürt werden. Die Sozialpartner hatten im Vorjahr vereinbart, dass bei einer Inflationsrate von 3 oder mehr Prozent im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 die KV-Erhöhung für 2026 neu verhandelt werden muss. Je nach Inflationsentwicklung hätte die KV-Gehaltserhöhung der Handelsangestellten für nächstes Jahr zwischen 2,8 und 2,9 Prozent betragen.
(Quelle: APA)
