Laut ihrem Anwalt Martin Trapichler richtet sich die erste Klage gegen die Beschränkung innerhalb von Wohnzonen, die zweite gegen die Bestimmungen außerhalb dieser Zonen. Bisher galten Limits nur für Wohnzonen, nun auch für Objekte außerhalb. Die Stadt Wien will damit verhindern, dass Wohnraum dem Markt dauerhaft entzogen wird.
Längere Vermietungen sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese Genehmigung setze die Unterschrift sämtlicher (Mit-)Eigentümer voraus, "auch wenn diese bereits ihre Zustimmung zur kurzfristigen Vermietung zu Beherbergungszwecken im Wohnungseigentumsvertrag erteilt haben", kritisierte der Anwalt. "Das Verfahren wird dadurch erheblich erschwert."
Außerdem argumentieren die Apartmentvermieter auch mit der Größe ihrer Wohnung: Sie würden ihre meist kleinen Wohnungen günstig anbieten und lediglich etwas dazu verdienen. Ferner seien die Kurzzeitvermietungen auch ein Wirtschaftsfaktor: 2022 hätten Ferienwohnungen eine wirtschaftliche Wertschöpfung von etwa einer Milliarde Euro für lokale Kleinunternehmen generiert.