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Lieferkettengesetz - Unmut nach Abstimmung des EU-Ausschuss

Nach der gestrigen Abstimmung des EU-Ausschusses zum Lieferkettengesetz, das abgeschwächt werden könnte, ist am Dienstag weder die heimische Arbeitnehmer- noch die Arbeitgeberseite glücklich. Während die Arbeiterkammer (AK) und der ÖGB eine Verwässerung der Regeln als "besorgniserregend" ansehen und "einen Schritt zurück zu ausbeuterischen Geschäftspraktiken" befürchten, beklagt die Wirtschaftskammer (WKÖ), dass für große Unternehmen weiterhin überbordende Regeln gelten.

Nach der Abstimmung im EU-Ausschuss herrscht von allen Seiten Unmut
Nach der Abstimmung im EU-Ausschuss herrscht von allen Seiten Unmut

Viel eher müssten die bürokratischen Auflagen für Unternehmen reduziert und Europa wettbewerbsfähiger gemacht werden, sagte Siegfried Menz, Obmann der WKÖ-Bundessparte Industrie in einer Aussendung. Dass im EU-Ausschuss eine Mehrheit für eine Abschwächung des "Bürokratiemonsters EU-Lieferkettengesetz" gestimmt habe, spreche eine "klare Sprache".

Die AK und der ÖGB sehen das Ergebnis der Abstimmung dagegen kritisch. Das Gesetz wurde beschlossen um Grundrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlang der Lieferketten zu garantieren. "Die Verwässerung des Gesetzes bedeutet einen Schritt zurück zu ausbeuterischen Geschäftspraktiken," so Angela Pfister, Leiterin des Volkswirtschaftlichen Referats des ÖGB. Für Valentin Wedl, Leiter der Abteilung EU und Internationales der AK Wien, ist die bevorstehende Aufweichung "besorgniserregend". Auch die NGO Südwind sieht einen Rückschlag für die Rechte der Arbeitnehmer und plädiert an die Abgeordneten des EU-Parlaments, den Text in der Plenarabstimmung abzulehnen.

EU-Ausschuss stimmte für Abschwächung des Gesetzes

Am Montag hatte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über die Parlamentsposition zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen des Lieferkettengesetzes und bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt. Der Ausschuss des EU-Parlaments stimmte mit 17 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Abschwächung.

Demnach würden die Regeln nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Mio. Euro vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen mehr Haftung unterliegen.

Der Änderung müssen noch alle EU-Institutionen zustimmen. Die dänische Ratspräsidentschaft will das Dossier noch heuer abschließen.

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