Das Unternehmen sieht sich dadurch "stigmatisiert" und hat nun ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses neue Gutachten kommt zum Schluss, dass das Geschäftsmodell "strafrechtlich unbedenklich" sei und "insbesondere" nicht den Straftatbestand des Pyramidenspiels erfülle. Die Staatsanwaltschaft untersucht neben dem Pyramidenspielvorwurf auch noch, ob schwerer Betrug und Vergehen gegen das Kapitalmarktgesetz vorliegen. Aufgrund der verschiedenen Ebenen - von Gutscheinsystem bis Premiummitgliedschaft - gestalte sich das als nicht so einfach.
Peter Lewisch, Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien, meint: "Die Lyoness-Einkaufsgemeinschaft ist kein Pyramidenspiel im Sinne des §168a StGB (Pyramidenspiel)", schreibt er in seinem Gutachten, das der APA vorliegt. "Es liegt schon kein Gewinnerwartungssystem vor; die Einkaufsgemeinschaft beruht aber auch nicht auf dem Schneeballsystem." Weder hätten die Teilnehmer einen Einsatz zu leisten noch die Pflicht, neue Mitglieder "zuzuführen".
Neben den Strafrechtsermittlungen hat das Unternehmen an der Zivilrechtsfront Klagen von (ehemaligen) Kunden bzw. Geschäftspartnern am Hals. Hauptsächlich sind das Personen, die im Lyoness-Strukturvertrieb tätig waren/sind und ihr eingezahltes Geld vor Gericht zurückfordern. Sie hatten via Lyoness Anzahlungen auf Einkaufsgutscheine geleistet und dadurch sogenannte Businesspakete erworben.
Ein weiteres Thema, das die Zivilgerichte beschäftigt, sind die Lyoness-Werbekampagnen, an denen sich Vertriebsmitglieder finanziell beteiligen konnten. Der Anwalt Breiteneder machte hier eine Verletzung der Prospektpflicht geltend, seiner Ansicht nach handelte es dabei nämlich um eine Veranlagung, für die es einen Kapitalmarktprospekt gebraucht hätte. Lyoness beurteilt das rechtlich anders und betont, dass die Kampagnen eine "einmalige Aktion" von 2008 bis 2010 gewesen seien.