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Naturschützer fordern besseres Gesetz für Ökostrom-Ausbau

WWF und Ökobüro fordern eine Überarbeitung des Entwurfs zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG). Die derzeit in Begutachtung befindliche Fassung weise juristische Mängel auf, die dazu führten, dass sich neue Energieprojekte erst recht verzögerten, kritisierten die beiden Umweltschutzorganisationen am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Für die in Österreich bereits stark ausgebaute Wasserkraft sollten die Privilegien des EABG nicht gelten.

Naturschützer: Für die Wasserkaft sollte das Gesetz nicht gelten
Naturschützer: Für die Wasserkaft sollte das Gesetz nicht gelten

"Das Fundament für den Ausbau der erneuerbaren Energie zeigt juristische Mängel", sagte die Umweltjuristin Viktoria Ritter vom Ökobüro. Sie verwies darauf, dass Alpenkonvention, Aarhus-Konvention als auch die Renaturierungsverordnung der EU im EABG-Entwurf von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) nicht berücksichtigt seien. Diese drohende Gesetzeslücke, werde, so sie bestehen bleibt, nachträglich durch Gerichtsverfahren geschlossen, bringe dann aber nicht die gewünschte Beschleunigung, so Ritter.

Mit dem EABG setzt Österreich die EU-Richtlinie REDIII um, mit der bis 2030 der Einsatz fossiler Energieträger - auch im Verkehr und beim Heizen - stark zurückgedrängt werden soll. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dazu Gebiete ausweisen, in denen der Ausbau beschleunigt genehmigt wird. In ökologisch sensiblen Gebieten in den Alpen könne es jedoch keine Beschleunigungszonen geben, weil dies der Alpenkonvention widersprechen würde, sagte Ritter. Bettina Urbanek vom WWF verwies darauf, dass die EU bereits verbaute Flächen priorisiere. Die "Mehrfachnutzung" sei ein wichtiger Mechanismus, um Naturschäden so klein wie möglich zu halten, fehle aber im EABG.

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