Auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der in der Causa Buwog rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, hat bereits einen Antrag auf eine Fußfessel gestellt. Eine Fußfessel dürfte ebenso für den früheren Lobbyisten und Grasser-Freund Walter Meischberger eine Option sein. Meischberger bekam in der Buwog-Affäre dreieinhalb Jahre unbedingt und Hochegger drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt.
Voraussetzung für den elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel sind unter anderem ein geeigneter Wohnsitz, die nötigen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts und eine geeignete Beschäftigung. Dafür kommen eine Erwerbstätigkeit, gemeinnützige Arbeit oder auch Kinderbetreuung in Frage. Die Resthaftzeit darf zwei Jahre nicht übersteigen bzw. voraussichtlich nicht übersteigen, da zum Beispiel mit einer bedingten Entlassung gerechnet werden kann. Die seit dem 1. September von zwölf auf 24 Monate ausgeweitete Resthaftzeit gilt nicht für schwere Delikte.