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Reparaturbonus bis 2025 verlängert: Förderung jetzt auch für Fahrräder ohne Motor

Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird bis 2025 verlängert und auf Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung ausgeweitet. Die Förderung des Bundes, die bislang nur für Geräte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten galt, umfasst nun auch normale Fahrräder. Der Reparaturbon für diese kann ab September beantragt werden, wie Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Dienstag mitteilte.

Der Reparaturbonus fürs Fahrrad kann ab September beantragt werden.
Der Reparaturbonus fürs Fahrrad kann ab September beantragt werden.

Allerdings konnte der Reparaturbonus schon bisher nicht bei allen Fahrradhändler eingelöst werden. Denn viele Händler haben keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik und dürften daher nur einfache Reparaturen durchführen, nicht aber zum Beispiel eine Scheibenbremse wechseln.

Seit Einführung des Reparaturbonus wurden laut Ministerium über eine Million Geräte repariert. Bisher standen dafür 130 Mio. Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds zur Verfügung. Für die Fortsetzung stehen nun 124 Mio. Euro aus nationalen Mitteln bereit, 92 Mio. Euro für 2024 und 32 Mio. für 2025.

Reparaturbonus wird vielseitig genutzt

2023 entfielen 39 Prozent der via Bons geförderten Reparaturen auf Smartphones, jeweils 9 Prozent auf Geschirrspüler, Waschmaschinen sowie Espresso- und Kaffeemaschinen und 5 Prozent auf Laptops. Laut Klimaschutzministerium werden im Schnitt pro Reparaturbon rund 100 Euro gefördert. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, maximal aber 200 Euro.

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