2021 gingen 2.896 schriftliche Schlichtungsanträge bei der apf ein, wobei 2.702 Fälle abgeschlossen werden konnten. Im ersten Coronajahr 2020 waren es noch rund 4.600 Fälle mit einer erstrittenen Summe von gut 1,7 Mio. Euro gewesen. "Angesichts des starken Rückgangs an Verfahren, ist dieses Ergebnis mehr als zufriedenstellend", so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, in einer Aussendung.
Mit gut 1.200 Anträgen wies nicht ganz die Hälfte der Fälle einen Bezug zur Coronapandemie auf. Ein Gutteil der insgesamt 1,1 Mio. Euro schweren Reiseentschädigungen entfiel 2021 auf den Flugsektor mit rund 1,09 Mio. Euro, gefolgt vom Bahnbereich mit rund 54.000 Euro und dem Busbereich mit etwa 1.300 Euro.
Hauptgrund für Verfahren im Flugsektor waren 2021 einmal mehr Annulierungen mit 76,6 Prozent. Verspätungen waren in 17,1 Prozent der Streitfälle der Auslöser, in 4,8 Prozent der Fälle waren es Nichtbeförderungen. Nur in vier Prozent der Verfahren im Flugbereich kam es zu keiner Einigung, schrieb die apf.
Im Bahnbereich waren verhängte Strafen, vor allem im Zusammenhang mit fehlenden oder nicht korrekten Tickets, in fast der Hälfte der Fälle (47,8 Prozent) die Streitursache. Verfahren zur Ticketerstattung wurden in rund einem Drittel der Fälle (32,5 Prozent) angestrengt. Im Bahnbereich konnten ungefähr 94 Prozent der Schlichtungsverfahren gelöst werden.
Die apf bietet zu zahlreichen Fragen kostenlose außergerichtliche Schlichtungsverfahren an. Die Servicestelle des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist als Abteilung bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt.