"Sollte es so sein, dass Seilbahnen fahren müssen, dann ist natürlich die Frage noch zu bewerten: Was ist mit der Berggastronomie? Weil die Take-Away-Lösung des letzten Jahres wurde ja vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, also die kann ja nicht mehr gelten", sagte Hörl.
"Und es ist natürlich nach wie vor eine Frage der Sicherheit auch, nicht, weil wenn das Wetter umschlägt und Sie befördern weiter auf 2.500, 3.000 Meter auf den Gletscher, dann ist das natürlich auch, geht das an die Gefährdung der Skifahrer heran, wenn man nachher nicht die Möglichkeit hat, dass man dort auch eine Infrastruktur in Form der Gastronomie zur Verfügung stellt."
Im Lockdown ist die Gastronomie für Gäste durchgehend geschlossen.