Damit blieb die Zahl der Bezieher weiterhin über einer halben Million Betroffenen. Erstmals wurde die Marke von 500.000 Anspruchsberechtigten bereits im Mai überschritten (mit 500.554 Betroffenen). Zum Halbjahr (Juni) stieg die Zahl auf 501.205 und blieb dann beständig über dieser Marke.
Bezieherkreis überwiegend weiblich
Bezüglich der Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe entfielen - gerundet - im September 29,9 Prozent auf Stufe 1, 20,9 Prozent auf Stufe 2, 19,1 Prozent auf Stufe 3, 14,8 Prozent auf Stufe 4, 11,4 Prozent auf Stufe 5, 4,3 Prozent auf Stufe 6 und 1,7 Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Bedarf nach Stunden.
Von den 503.725 Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 307.913 Frauen (61,1 Prozent) und 195.812 Männer (38,8 Prozent) befanden sich im September unter den Betroffenen.
Demografischer Wandel und steigende Lebenserwartung
Bereits im Mai - beim erstmaligen Überschreiten der 500.000er-Marke - hieß es seitens des Sozialministeriums von Ressortchefin Korinna Schumann (SPÖ), der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung würden sich auch in der steigenden Anzahl von anspruchsberechtigten Personen und bei der Entwicklung der Pflegegeldanträge zeigen. Positiv hob sie damals hervor, dass die jährliche Valorisierung der Geldleistung um den Anpassungsfaktor trotz Spardrucks abgesichert werden konnte.
Anzahl der Pflegegeld-Bezieher(seit dessen Einführung 1993)*:
1/1993 - 230.344
1/1994 - 233.952
1/1995 - 242.097
1/1996 - 246.013
1/1997 - 258.391
1/1998 - 257.261
1/1999 - 261.221
1/2000 - 266.052
1/2001 - 271.457
1/2002 - 276.411
1/2003 - 282.220
1/2004 - 283.293
1/2005 - 296.210
1/2006 - 311.357
1/2007 - 322.907
1/2008 - 330.184
1/2009 - 345.543
1/2010 - 355.338
1/2011 - 359.521
1/2012 - 431.914
1/2013 - 432.248
1/2014 - 451.461**
1/2015 - 457.821
1/2016 - 452.828
1/2017 - 456.103
1/2018 - 458.636
1/2019 - 454.952
1/2020 - 469.328
1/2021 - 461.668
1/2022 - 466.792
1/2023 - 469.998
1/2024 - 475.474
1/2025 - 495.451
09/2024 - 493.250
05/2025 - 500.554
06/2025 - 501.205
07/2025 - 502.304
08/2025 - 502.684
09/2025 - 503.725
- 1) bis 1/2011 nur Bundespflegegeldbezieher (daneben noch bis zu
70.000 Landespflegegeldbezieher pro Jahr, ab 2012 vereinheitlicht)
**2) seit 2014 werden auch all jene Pflegebedürftige mitgezählt, die
in Krankenhäusern in Betreuung sind und deren Pflegegeld-Bezug daher
ruht. Außerdem wurde von einer Stichtags- auf eine Monatserhebung
umgestellt
Quelle: Sozialministerium
Pflegegeld und Stundenbedarf:
Euro: Pflegebedarf (mindestens):
Stufe 1: 200,80 65 Stunden
Stufe 2: 370,30 95 Stunden
Stufe 3: 577,00 120 Stunden
Stufe 4: 865,10 160 Stunden
Stufe 5: 1.175,20 180 Stunden *
Stufe 6: 1.641,10 180 Stunden *
Stufe 7: 2.156,60 180 Stunden *
*) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:
Stufe 5: Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand.
Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare
Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson
nötig.
Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht
möglich oder gleich zu achtender Zustand.
