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"Wiener Gemischter Satz" geschützte Ursprungsbezeichnung

Der "Wiener Gemischter Satz" wird eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Die Weißweinsorte wurde von der EU-Kommission auf die entsprechende Liste der 1.644 bereits geschützten Weine gesetzt, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Die Kommission begründet die Entscheidung unter anderem mit der Anbauart des Wiener Weines.

EU-Kommission begründet Entscheidung mit Anbauart des Wiener Weines
EU-Kommission begründet Entscheidung mit Anbauart des Wiener Weines

In Wien würden, "anders als in Österreich üblich, die Trauben nicht nach Rebsorten gepflanzt, sondern mehrere Rebsorten werden in einem einzigen Weinberg angebaut und gleichzeitig geerntet, was diese Methode der Weinherstellung einzigartig macht", heißt es in der Aussendung der EU-Kommission.

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