Härter habe bei Kreditverhandlungen mit der französischen Bank BNP Paribas 2009 vorsätzlich falsche Angaben zur Finanzlage von Porsche gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Roderich Martis, am Dienstag.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Härter den Finanzbedarf um 1,4 Milliarden Euro zu niedrig beziffert hatte. Härter wurde zu einer Geldstrafe von 630.000 Euro verurteilt, die der Richter im Verhältnis zum Vermögen des Managers als moderat bezeichnete. Härter kündigte umgehend an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. "Viele Dinge, die heute in der Urteilsbegründung genannt wurden, sind nachweisbar falsch", sagte er.
Dem 2009 gefeuerten damaligen Finanzvorstand Härter und seinem Mitarbeiter Christian N. warfen die Ankläger vor, er habe die Bank bei den Verhandlungen über einen 500-Millionen-Euro-Kredit im Unklaren gelassen über den tatsächlichen Finanzbedarf und die realen Risiken des Autokonzerns. Dabei ging es um die Frage, ob der Wert von Kauf- und Verkaufoptionen auf Stammaktien von Volkswagen korrekt angegeben worden war. Härter hatte per E-Mail im März 2009 der Frankfurter Zweigstelle der französischen Bank einen Liquiditätsbedarf durch die VW-Kaufoptionen mit 4,1 Mrd. Euro genannt, tatsächlich waren es laut Gericht aber 5,5 Mrd. Euro.
Neben Härter wurde auch dessen Mitarbeiter Christian N., der weiterhin für Porsche arbeitet, zu einer Geldstrafe von 63.000 Euro verurteilt. Ein Sprecher von Porsche erklärte, der Konzern nehme das Urteil gegen Härter zur Kenntnis. Den Angeklagten wurde zugute gehalten, dass ihr Motiv offenbar war, die Insolvenz von Porsche unter großem Zeitdruck zu verhindern. Die Kredite wurden gebraucht, um den Anteil Porsches an VW von gut 50 Prozent zu finanzieren. Der Versuch des Stuttgarter Konzerns, diesen Anteil noch aufzustocken, musste Porsche wegen der Finanzkrise damals abbrechen. Härter und der ehemalige Vorstandschef Wendelin Wiedeking wurden deshalb im Juli 2009 entlassen.
Gegen beide ehemalige Porsche-Manager hat die Staatsanwaltschaft wegen der missglückten Aufstockung der VW-Anteile noch Anklage wegen Marktmanipulation erhoben. Das Landgericht Stuttgart hat noch nicht entschieden, ob es diese Klage annimmt.