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Tesla schränkt Klagemöglichkeiten von Aktionären ein

Der von Elon Musk geleitete E-Auto-Bauer Tesla schränkt die rechtlichen Möglichkeiten seiner Kleinaktionäre ein. Sie dürfen künftig nicht mehr das Management im Namen der Gesellschaft wegen Pflichtverletzungen verklagen, wie aus Unterlagen des Konzerns für die US-Börsenbehörde SEC hervorgeht. Künftig muss man dafür mindestens drei Prozent an Tesla halten, das entspricht aktuell rund 97 Millionen Aktien im Wert von 34 Milliarden Dollar (30,37 Mrd. Euro).

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Der seit Jahren laufende Streit um ein Gehaltspaket von 56 Milliarden Dollar für Musk geht auf die Klage eines Aktionärs zurück, der neun Tesla-Aktien im Depot hatte. Ein Gericht in Delaware hatte das Vergütungspaket im vergangenen Jahr gekippt. Musk hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.

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