Keine Regierung könne in lächerlichen vier Jahren schaffen, was sie sich vorgenommen habe. Das erste Jahr nach einer Wahl brauche das Kabinett, um sich einzuarbeiten, das letzte gehe mit einem Wahlkampf verloren, und dazwischen kämen einem immer wieder wichtige Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen in die Quere. Bedeutende Entscheidungen könne man aber nur in einer ruhigen Phase beschließen, wenn kein Landeshäuptling oder Bürgermeister fürchten müsse, dass ihn die Wählerinnen und Wähler für etwas bestraften, wofür er ja gar nichts könne: die Bundespolitik.
Das war kurz gesagt der Kern jener Argumente, aufgrund derer vor ziemlich genau zehn Jahren der Nationalrat seine eigene Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre aufstockte. Jetzt plagen sich die Koalitionsparteien gemeinsam mit der Opposition, eine halbwegs anständige Form zu finden, wie man die fünfjährige Legislatur des aktuellen Parlaments um ein Jahr verkürzen könnte. Den Wirbel hätte man sich sparen können.
Warum nicht die Länge der Legislaturperiode daran orientieren, wie gut Koalitionsparteien miteinander auskommen und tatsächlich zu echter Kooperation im Interesse der Bürgerschaft bereit sind? Aber wer will schon fünf oder sechs Monate nach Angelobung des Ka binetts schon wieder wählen? Zumal dann ja eine Regierung gerade so lang im Amt bliebe, wie die Koalitionsparteien vorher gebraucht haben, um sich auf ein Programm zu einigen.
Genau genommen müsste die Wählerschaft den Damen und Herren Politikern einmal unverblümt sagen, dass es uns völlig schnurzegal ist, ob sie gerade Rücksicht auf eine Landtagswahl nehmen müssen. Sie sind gewählt, um das Land zu regieren, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen die Gesellschaft sich zum Besseren entwickeln kann - und nicht, um die Position der eigenen Partei auf ewig einzuzementieren. Das Risiko, mit politischen Entscheidungen den einen oder anderen Wähler zu verärgern, muss ein Politiker eingehen, der das Interesse der Gesellschaft im Sinn hat.
Es gibt bald noch einen zweiten Jahrestag. Fünf Jahre nachdem die Legislaturperiode um 20 Prozent verlängert wurde, hat der Nationalrat beschlossen, die Parteienförderung um fast 100 Prozent anzuheben. Auch hier mit selt samen Argumenten: Wegen der strengeren Bestimmungen über Parteispenden und der sinkenden Neigung der Leute, als Parteimitglieder Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, müsse der Steuerzahler die Parteien alimentieren.
Parteienförderung ist damit so etwas wie ein Honorar für politische Arbeit. Bei der jüngst erlebten Performance könnten sich die Steuerzahler überlegen, ob dieses Honorar nicht deutlich überzogen ist.