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Der finale Befreiungsschlag bei der Hypo?

Dass die Abwicklung der Heta die Steuerzahler nichts mehr kostet, ist falsch.

Marianne Kager

Die Meldung, dass die Heta, die Abwicklungseinheit der Hypo-Alpe-Adria-Bank, bis auf Weiteres ihre Zahlungen einstellt und für diese bis spätestens Mai 2016 ein Schuldenschnitt festgesetzt wird, hat nicht nur in Österreich wie eine Bombe eingeschlagen. Laut Finanzministerium erlaubt eine neue EU-Richtlinie für in Schwierigkeiten geratene Banken einen Schuldenschnitt ("Bail-in", die Gläubigerbeteiligung). Der Bund will daher kein weiteres Steuergeld für Verbindlichkeiten der Heta bereitstellen. Ein Ende der Causa Hypo?

Beginnen wir mit der Richtlinie: Ein entsprechendes richtlinienkonformes Gesetz hätte man schon im Juli 2014 beschließen und es direkt auf die damals noch bestehende Bank Hypo Alpe Adria anwenden können. Stattdessen ging man den Umweg über die Heta, eine Konstruktion, für die am 31. Juli 2014 ein neues, eigen(willig)es Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Genau da spießt es sich nun.

Betroffene Gläubiger klagen nun die Republik wegen falscher Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bankensanierung. Denn die bezieht sich auf aktive, am Markt tätige Kreditinstitute, Wertpapierfirmen sowie Finanzholdings. All das trifft auf die Heta nicht zu. Ob die Anwendung der Richtlinie auf die Heta rechtens ist, werden die Gerichte entscheiden. Zu rechnen ist mit über Jahre andauernden, schwebenden Verfahren. Allein die Vorstellung der Rückabwicklung des Schuldenschnitts ist ein Horror!

Warum also der Schuldenschnitt erst jetzt? Fürchtete man im Sommer 2014 die Konsequenzen, die, ganz ähnlich wie bei einer Konkurslösung, eintreten würden?

Denn auch im Falle eines Schuldenschnitts werden die Haftungen Kärntens für die Hypo, nunmehr Heta (derzeit 10,8 Mrd. Euro) schlagend. Schließt man aus, dass der Bund einspringt, ist Kärnten konkursreif. Damit ist aber die bisher de facto geltende implizite Bundesgarantie für Bundesländer Vergangenheit. Was Auswirkungen auf die Bonität der anderen Bundesländer hat, die wiederum ihren Hypothekenbanken Milliardenhaftungen gewährt haben. In der Folge ist auch die Bonität der Hypobanken und des Finanzplatzes Österreich generell neu zu bewerten. Schließlich ist die Heta eine im Eigentum des Bundes stehende Gesellschaft, für deren Schulden der Bund nicht mehr einsteht - was die Kreditwürdigkeit der Republik Österreich beschädigt.

Die Annahme, dass all das die Steuerzahler und Bürger nichts kosten würde, ist schlichtweg falsch. Die Verschlechterung des Ratings für Kärnten, die angekündigten schlechteren Ratings für andere Bundesländer und Hypobanken schlagen sich in deren Refinanzierungskosten nieder. Kärnten bereitet sich auf eine Insolvenz vor - wie das ausgeht, ist mangels Insolvenzrecht für Länder ungewiss. Wahrscheinlich wird der Bund auf Kosten des Steuerzahlers Kärnten beistehen müssen. Ob am Ende für den Steuerzahler netto ein Plus oder Minus herausschaut, bis dahin vergeht viel Zeit. Das Volk vergisst und künftige Finanzminister können sich dann auf die Fehler ihrer Vorgänger berufen. Oder wirft der bevorstehende Untersuchungsausschuss seine Schatten? Denn wen interessieren bei so viel vibrierender Energie in der Gegenwart die lähmenden Versäumnisse der Vergangenheit?