Die Initiative "Florestan" ist mit ihrer Klage beim Verfassungsgericht abgeblitzt. Dies teilte der Gerichtshof am Mittwoch per Presseaussendung mit und stellte darin fest: "Verbote für Kultureinrichtungen waren geeignetes Mittel, Kontakte zu reduzieren." Daher werde der gemeinsame Antrag mehrerer Kulturschaffender abgewiesen.
Von Künstlern und Kulturveranstaltern war kritisiert worden, dass aufgrund der vierten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung das Betreten von Kultureinrichtungen ebenso untersagt gewesen ist, wie kulturelle Veranstaltungen abzuhalten. Die Antragsteller hätten unter anderem vorgebracht, dass dieser Eingriff in die Freiheit der Kunst unverhältnismäßig sei, heißt es in der Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs. Denn, so der Antrag der Beschwerdeführer, der Zweck des Schutzes von Gesundheit und Leben von besonders verletzlichen Personen "dürfe nicht dauerhaft mit Maßnahmen einhergehen, die eine Vielzahl von anderen Personen unverhältnismäßig belasten, wenn andere geeignete Maßnahmen zur Verfügung stünden". Dabei wurde insbesondere auf Präventionskonzepte verwiesen.
Der Verfassungsgerichtshof weist zwar in seinem Erkenntnis darauf hin, "dass die Betretungs- und Veranstaltungsverbote eine schwerwiegende Wirkung auf die Freiheit der Kunst hatten, vor allem für Künstler, die ,live' auftreten". Jedoch: "Diese waren eine von vielen Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenansammlungen." Und: Nicht die künstlerische Tätigkeit als solche sei verboten gewesen.
Der damalige Gesundheitsminister habe eine Abwägung zwischen dem Recht auf Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Freiheit der Kunst vorgenommen, heißt es in der Begründung. Dies sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Und mit dem Betretungs- und Veranstaltungsverbot habe der Minister den per Gesetz eingeräumten Entscheidungsspielraum nicht überschritten.
"Das Betretungs- und Veranstaltungsverbot war ein geeignetes Mittel, um das Ziel der Reduktion von persönlichen Kontakten zu erreichen", stellt der Verfassungsgerichtshof fest und bekräftigt dies mit der Unterscheidung von Museen und Veranstaltungen: Dass es in Museen kein Betretungsverbot gegeben habe, mache deutlich, "dass beim Erlassen der Verordnung bedacht wurde, ob das Betretungs- und Veranstaltungsverbot auch wirklich erforderlich ist".
Proponenten der "Florestan"-Initiative sind der Dirigent Florian Krumpöck, der Künstleragent Florian Dittrich und der Anwalt Wolfram Proksch. Ihnen schlossen sich Künstler wie Gerti Drassl, Alfred Dorfer, Günther Groissböck, Maria Happel, Angelika Kirchschlager, Roland Neuwirth, Nicholas Ofczarek und Mathias Rüegg an. Über Crowdfunding und Spenden wurde Geld für Gutachten und anwaltliche Vertretung gesammelt. Mit der im März 2021 eingebrachten Klage sollte ein breites Spektrum abgedeckt werden - von einzelnen Künstlern ebenso wie von Künstleragenturen, Trägervereinen von Veranstaltern bis zu staatlichen Institutionen.
Ausgangspunkt der Beschwerden war vor allem der Vergleich mit dem Handel und folglich die Fragen: Ist es gerechtfertigt, dass Museen schließen müssen, während Möbelzentren und andere Geschäfte öffnen? Ist es rechtmäßig, dass Kinos und Theater mit behördlich genehmigten Präventionskonzepten schließen müssen, während Geschäfte ohne vergleichbare Konzepte öffnen? Ist es rechtmäßig, dass Theater schließen, während in Kirchen Messen gefeiert werden, obwohl Kunstfreiheit und Religionsfreiheit gleichermaßen verfassungsrechtlich garantiert sind?

