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RSO soll im ORF-Gesetz verankert werden

Das Radiosymphonieorchester (RSO) des ORF.
Das Radiosymphonieorchester (RSO) des ORF.

Die Hoffnung, dass am 23. März die Zukunft des Radiosymphonieorchesters (RSO) zu sichern wäre, ist trügerisch gewesen. Der Stiftungsrat wird voraussichtlich nichts entscheiden - weder für noch gegen das RSO (siehe Seite 21). Da sich die Ausgestaltung der Haushaltsabgabe, also auch die ORF-Budgetierung, bis Herbst oder Winter hinziehen dürfte, weil in Geldfragen oft bis zum letzten Augenblick gepokert wird, braucht das RSO, um über Dezember 2023 hinaus zu bestehen, zuvor eine Existenzbestätigung.

Denn jetzt müssen Tourneeverträge und Konzertprogramme für Herbst 2024 und das Jahr 2025 vereinbart werden. Für das Theater an der Wien, mit dem ein Rahmenvertrag bis 2027 fixiert ist, sind jetzt die Werke bis 2026 festzulegen. Zudem könnte sogar blühen, dass - sollte der Fortbestand 2024 nicht sicher sein - die Dienstverträge der Musiker vorsorglich zu kündigen wären.

Unter diesem Druck erscheint als praktikabelste Lösung, den Auftrag zum Erhalt des RSO ins ORF-Gesetz aufzunehmen, das voraussichtlich bis Sommer 2023 novelliert wird.

Der Vorschlag von ORF-Chef Roland Weißmann, das RSO ab 2024 einzusparen, hat überwältigende Unterstützung losgetreten: Fast 84.000 Personen haben die Petition "SOS RSO" unterschrieben. Zudem gibt es Proteste, etwa von den drei Münchner Orchestern und den Berliner Philharmonikern. Mitte März haben 69 österreichische Institutionen - von Salzburger Festspielen und Bundestheatern bis Blasmusikverband - in einem offenen Brief gefordert: Das RSO sei "im Rahmen einer nachhaltigen Finanzierung des ORF abzusichern und im ORF-Gesetz zu verankern".

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