Seit Ende August sind Meistertitel für 14 weitere Befähigungsprüfungen Realität. Das wurde durch eine Gewerberechtsnovelle möglich, die am 23. August in Kraft getreten ist. "Wir freuen uns über diese Aufwertung sehr. Meisterliche Leistungen sollen sichtbar sein und die Anerkennung erfahren, die sie verdient haben. Wir brauchen in Österreich noch mehr Meister, um den Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken", sagt KommR Josef Mikl, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKS.
Der Meistertitel, den bereits alle Meisterinnen und Meister im Handwerk seit 2020 tragen dürfen, wird nun auch für Gewerbe möglich, die in der Öffentlichkeit bisher schon als Handwerker wahrgenommen wurden, in denen aber aus historischen Gründen keine Meister-, sondern Befähigungsprüfungen abgelegt wurden. Konkret sind das:
- Elektrotechnik
- Gas- und Sanitärtechnik
- Kontaktlinsenoptik
- Kosmetik (Schönheitspflege)
- Piercen und Tätowieren
- Fußpflege
- Massage
- Bestattung
- Vulkaniseur
- Waffengewerbe (Büchsenmacher)
- Sprengungsunternehmen
Meister dem Bachelor gleichgestellt
Diese zehn handwerksähnlichen Gewerbe sind künftig berechtigt, die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" vor ihrem Namen in Kurzform (als Mst., Mst.in bzw. hochgestellt Mst.in) oder in vollem Wortlaut zu führen. Zudem darf die Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden verlangt werden. Die betreffenden Befähigungsprüfungen sind im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Stufe 6 zugeordnet. Der Meistertitel ist offiziell dem akademischen Bachelor gleichgestellt.
Darüber hinaus gibt es künftig den eintragungsfähigen Meistertitel - mit einer ergänzenden Spezifikation - für vier der höchsten Berufsqualifikationen im Gewerbe und Handwerk, die schon bisher das Wort "Meister" in der Bezeichnung führten. Das sind:
- Baumeister - Mst./Mst.in (BM)
- Brunnenmeister - Mst./Mst.in (BrM)
- Steinmetzmeister - Mst./Mst.in (StM)
- Holzbau-Meister - Mst./Mst.in (HBM)
"Die Gleichwertigkeit des Meisters mit Hochschulabschlüssen, die bessere Sichtbarkeit des eintragungsfähigen Meistertitels und die neuen Qualifikationen, die mit der Höheren Beruflichen Bildung (HBB) möglich werden, bieten jungen Menschen großartige berufliche Perspektiven. Viele Eltern wissen noch zu wenig Bescheid, welche attraktiven Karriereoptionen über den Einstieg mit einer Lehre möglich sind", erklärt Mikl abschließend.
Meistertitel ist Sichtbarmachung höchster Qualität der Leistungen
Große Freude über den Erfolg herrscht auch in den betroffenen Branchen: "Dass der Meistertitel nun in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Piercen und Tätowieren nach der Befähigungsprüfung geführt werden kann, ist eine lang verdiente Aufwertung der Berufe sowie Sichtbarmachung höchster Qualität unserer Dienstleistungen", erklärt Rudolf Hannes Enzinger, Innungsmeister der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure.
Und Michael Brettfeld, Innungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, ergänzt: "Berufliche Qualifikation ist entscheidend für die fachgerechte Ausführung des Elektrogewerbes. Absolventen der Befähigungsprüfung sollen die Qualität für ihre Betriebe deutlich sichtbar machen dürfen. Wir brauchen den Meistertitel für befähigte Elektriker."
Ähnlich sieht die Aufwertung auch Andreas Rotter, Innungsmeister der Salzburger Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker: "Jetzt ist es auch den Gas- und Sanitärtechnikern möglich, mit einem verständlichen und in der Bevölkerung akzeptierten Titel in der Öffentlichkeit sichtbar zu sein und auf die für diese sicherheitsrelevante Branche besonders wichtige Qualifikation hinzuweisen."
Neue Ausbildungschancen durch Höhere Berufliche Bildung (HBB)
Für jene, die eine Lehre in einem Beruf abgeschlossen haben, in dem es keine Meister- oder Befähigungsprüfung gibt, haben sich vor Kurzem neue Karrieremöglichkeiten eröffnet. Denn seit Mai ist das Bundesgesetz über die Höhere Berufliche Bildung (HBB) in Kraft. Damit werden berufspraktische Höherqualifizierungen samt Abschlüssen auch in diesen Berufsfeldern möglich. Die Lehre werde damit massiv aufgewertet, freut sich Mariana Kühnel, stellvertretende WKO-Generalsekretärin, über den "größten bildungspolitischen Meilenstein seit Schaffung der Fachhochschulen vor 30 Jahren". Beispiele für künftige HBB-Qualifikationen wären etwa im Handel die höhere Berufsqualifikation als Filial- bzw. Regionalleitung oder in Gewerbe und Handwerk die höhere Berufsqualifikation Dachdeckerei/Fassadenbau mit Spezialisierung Photovoltaik und Solarthermie.
Das Angebot für diesen "Karriereturbo" fällt auf fruchtbaren Boden: Laut jüngster Market-Umfrage waren zum einen 46% der österreichischen Unternehmen schon einmal vergeblich auf der Suche nach Mitarbeitern mit höherer Berufsbildung. Zum anderen wollen 53% der Lehrlinge nach der Lehre eine weitere Ausbildung machen.
Kostenübernahme der Prüfungsgebühren ist ein wichtiger Schritt
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab dem 1. Juli 2023 von der öffentlichen Hand getragen werden.
Wie von Wirtschaftsminister Martin Kocher angekündigt, werden seit 1. Jänner 2024 die bisher an die Kandidaten verrechneten Kosten für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung vom Bund übernommen. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2023 werden seit 1. Jänner 2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen der WKO refundiert.
"Unsere Meisterinnen, Meister und Befähigten sind die tragenden Säulen der erfolgreichen dualen Ausbildung in Österreich, auf die wir sehr stolz sind. Angesichts des Fachkräftemangels ist die Übernahme von Kosten für Meister- und Befähigungsprüfungen ein logischer Baustein, um die berufliche Höherqualifikation noch attraktiver zu machen", sagt Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKO): "Das ist ein starkes Signal der Wertschätzung für unsere Meister und Befähigten und wichtig für unseren Kampf gegen den Fachkräftemangel."
Eine aktuelle Befragung durch das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) belegt die hohe Akzeptanz der Meister- bzw. Befähigungsprüfung unter Absolventen: 93 Prozent geben an, dass die Meister-/Befähigungsprüfung ihre fachliche Kompetenz erhöht hat. Für 78 Prozent ergibt sich durch den Prüfungserfolg eine bessere Position am Arbeitsmarkt.
Mehr Infos: wko.at/sbg/meisterpruefungsstelle
