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Teures Schuleschwänzen

Verletzungen der Schulpflicht können künftig mit höheren Strafen geahndet werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) kürzlich in Begutachtung geschickt hat.

Wer die Schule schwänzt, soll künftig noch mehr zur Kasse gebeten werden.
Wer die Schule schwänzt, soll künftig noch mehr zur Kasse gebeten werden.

Konkret soll die Strafdrohung am 1. September 2026 von 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1000 Euro steigen, so der Gesetzesentwurf. Enthalten ist die Gesetzesbestimmung in jenen Regeln, die unter anderem auch die verpflichtende Suspendierungsbegleitung sowie die verpflichtenden Perspektivengespräche für potenzielle Schulabbrecher festlegen. Dort können Eltern, die die Teilnahme an diesen Maßnahmen verweigern, im Extremfall mit Geldstrafen von 150 bis 1000 Euro belegt werden. Die Höhe der Strafe für Schulpflichtverletzungen soll nun mit diesen Geldbußen "harmonisiert" werden, so die Erläuterungen zum Entwurf.

Was dennoch gleich bleibt

Unverändert bleiben soll dagegen das Prozedere bei Schulpflichtverletzungen. Zunächst sollen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand über Verwarnungen oder Vereinbarungen mit dem Schüler sowie dessen Erziehungsberechtigten versuchen, das Schwänzen hintanzuhalten. Wenn nötig, sind auch Schülerberaterinnen und Schülerberater sowie Schulpsychologie bzw. Schulsozialarbeiterinnen einzubinden. Nützt das alles nichts oder überschreitet die Schulpflichtverletzung drei Tage, dann sind die Verstöße bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Diese muss dann das Verfahren abwickeln und die Strafe verhängen. Gleich bleibt außerdem die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen, falls die verhängte Buße uneinbringlich ist.

FPÖ hat andere Sichtweise

Die FPÖ plädierte statt Geldstrafen für eine Kürzung von Sozialleistungen bei Schuleschwänzen bzw. anderen Disziplinarvergehen. Wenn man den Stift bei der Familienbeihilfe oder anderen Transferleistungen ansetze, werde Schülerinnen und Schülern sowie Eltern demonstriert, dass das eigene Handeln auch nachhaltige Konsequenzen habe, erklärt Bildungssprecher Hermann Brückl. Seit 2018/19 sind die Regeln generell konsequenter: Eltern können bei drei unentschuldigten Fehltagen eine Anzeige erwarten, wobei der Durchrechnungszeitraum die gesamte Pflichtschulzeit umfasst.