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E-Prämie 2024: E-Auto laden und abkassieren

Wer nicht öffentlich lädt, kann die eigenen CO₂-Einsparungen monetarisieren. Der Weg zur E-Prämie ist simpel - wenn man die wichtigsten Eckdaten beachtet.

Wer E-Auto fährt, kann die E-Prämie jedes Jahr neu beantragen.
Wer E-Auto fährt, kann die E-Prämie jedes Jahr neu beantragen.

Geld kassieren fürs Autofahren - klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und ist dennoch Realität. Zumindest, wenn man ein Elektroauto lenkt. Möglich macht das die sogenannte E-Prämie, oft auch als E-Quote oder Treibhausgasminderungs-Prämie, kurz THG-Prämie, bezeichnet. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Klimaschutzinstrument der österreichischen Bundesregierung, das die lokal emissionsfreie Mobilität fördern soll. Einfach ausgedrückt ermöglicht die E-Prämie Besitzerinnen und Besitzern von E-Autos, den Geldwert ihrer eigenen CO₂-Einsparungen weiterzuverkaufen. Etwa an Unternehmen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Emissionseinsparungsquote nicht schaffen und diese mittels CO₂-Zertifikaten kompensieren müssen. Ab 2024 müssen Firmen für jede zusätzliche Tonne Kohlendioxid 600 Euro Strafe zahlen.

Jedes Jahr E-Prämie beantragen: Voraussetzungen prüfen

Die E-Prämie kann jedes Jahr aufs Neue vom Zulassungsbesitzer eines in Österreich angemeldeten zweispurigen Elektrofahrzeugs beantragt werden - vorausgesetzt, diese werden nachweislich an der eigenen Wallbox geladen. Plug-in-Hybride sind von der Förderung explizit ausgeschlossen. Wer über keine eigene Wallbox verfügt, kann alternativ die Adresse jenes Ladepunktes angeben, an dem überwiegend geladen wird. Die Höhe der Prämie orientiert sich im Normalfall nicht am tatsächlichen Stromverbrauch des jeweiligen Fahrzeugs. Stattdessen wird dafür eine vom Ministerium festgelegte Verbrauchspauschale von 1500 Kilowattstunden pro Fahrzeug und Jahr herangezogen. Eine Ausnahme ist jedoch für den Fall möglich, dass die betreffende Wallbox den exakten Stromverbrauch messen kann. Liegt dieser über der Pauschale, kann auch der Mehrverbrauch geltend gemacht werden.

Treibhausgasminderungs-Prämie: Wie kommt man in der Praxis zum Geld vom Staat?

Weil Einzelpersonen in der Regel nicht die gesetzlichen Anforderungen eines "Antragsberechtigten" erfüllen (beispielsweise mindestens 100.000 kWh gesammelte Strommenge) und die großen Unternehmen kein Interesse an einzelnen Zertifikaten haben, übernehmen sogenannte Quotenhändler die privaten Anträge, bündeln die zugrunde liegenden Zertifikate und verkaufen diese gesammelt am Markt.<zitat>Bei Unklarheiten sollte man sich direkt an den Anbieter wenden.¦Marco Sabatnig¦ÖAMTC-Experte<zitat>Um den konkreten Anspruch anzumelden, muss man dem Anbieter des Vertrauens lediglich die konkreten Daten zu Fahrzeug und genutzter Ladesäule übermitteln und die Bankverbindung angeben. Im Falle der exakten Strommengenabrechnung müssen neben dem detaillierten Nachweis über die geladene Strommenge etwa auch die Seriennummer der Ladesäule sowie Belege für die exakte Messung der Strommenge eingereicht werden. Stichtag für den Eingang des Antrags ist stets der 31. Jänner des Folgejahres. Die E-Prämie für das Kalenderjahr 2024 kann also noch bis einschließlich 31. 1. 2025 beantragt werden.

THG-Prämienhöhe variiert je nach Auszahlung

Die Höhe der Prämie hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits gibt es in der Regel verschiedene Formen der Auszahlung: Möglich sind eine fixe Auszahlung binnen weniger Wochen, eine variable Auszahlung im selben Zeitraum oder aber eine Schnellauszahlung innerhalb weniger Tage. Je schneller das Geld beansprucht wird, desto geringer fällt normalerweise der tatsächliche Betrag aus. Der Hintergrund: Die Zwischenhändler gehen mit ihrer Zahlung in Vorleistung, müssen demnach das Risiko übernehmen, ihr Zertifikat in weiterer Folge zu einem geringeren Preis als kalkuliert wieder weiterzuverkaufen.

E-Quote heuer nur noch bei rund 100 Euro

Während einige Anbieter im vergangenen Jahr noch bis zu 900 Euro ausgezahlt haben, liegen die Fixprämien heuer in der Regel nur noch bei rund 100 Euro. Grund dafür ist der extrem volatile Markt für CO₂-Zertifikate, der von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird. Neben der steigenden Anzahl elektrischer Fahrzeuge und der dadurch gesteigerten Verfügbarkeit von anrechenbaren Emissionseinsparungen machen Experten auch die wachsende Verfügbarkeit von alternativen Kraftstoffen wie HVO 100 für den Preisverfall verantwortlich.

Marktveränderungen beeinflussen E-Prämienpreise negativ

"Der Markt für CO₂-Reduktionsmaßnahmen ist stark in Bewegung, was sich aktuell negativ auf die Preise der E-Prämie auswirkt", so Marco Sabatnig vom ÖAMTC. Dort bietet man ebenso wie beim ARBÖ die Abwicklung der E-Prämie an. "Um unseren Kundinnen und Kunden die Unsicherheit zu nehmen, bieten wir limitierte Kontingente mit garantierten Auszahlungsbeträgen an. Wer nicht auf die Kilowattstunde genau abrechnen kann, erhält 75 Euro als Jahrespauschalbetrag." Der Experte rät zur Vorsicht. Denn den ÖAMTC erreichen auch immer wieder Beschwerden über als unseriös wahrgenommene Angebote, in denen die Prämie weit unter den suggerierten Beträgen liegt.