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Grillen gegen Nachbars Willen

Rauchige Noten machen sich am Grillgut bestens, die Nase der Nachbarn können sie jedoch belasten. Was ist zu beachten?

Mit ein bisschen Rücksicht steht dem Grillen nichts im Wege.
Mit ein bisschen Rücksicht steht dem Grillen nichts im Wege.

Sommerzeit ist Grillzeit, so viel steht fest. Dass Grillfans nicht nur in Einfamilienhäusern am Waldrand ohne Kontakt zu anderen Menschen wohnen, versteht sich ebenfalls von selbst. Und genau diese beiden Umstände sorgen immer wieder für Konfliktpotenzial - vor allem dann, wenn der Wohnraum eng und enger wird und sich Wohnungen in Siedlungen oder gar Mehrparteienhäusern dicht aneinanderdrängen. "Ich grille sehr gern im eigenen Garten. Mich stört es auch nicht, wenn andere ihren Griller anwerfen, ich finde den Geruch appetitfördernd", sagt der Salzburger Rechtsanwalt Bernhard Loimer. Dennoch gibt es einiges zu beachten, bevor Würstel, Knoblauchbrot und Gemüse über Holzkohlebriketts vor sich hinbräunen können.

Zuallererst gilt in Salzburgs Wäldern und Naturschutzgebieten ein absolutes Feuer- und damit Grillverbot. Wer dennoch unter freiem Himmel mit offenem Feuer zum Essenmachen hantieren möchte, begibt sich am besten zu einem legalen Grillplatz, von denen es im Salzburger Land ein paar gibt. Aber Achtung: Ob am Glanspitz oder andernorts - öffentliche Grillplätze müssen oft wegen trockenen Sommern wieder schließen. Wer an einem lauen Abend draußen speisen möchte, muss sich informieren und im Zweifelsfall darauf verzichten. Rosiger sieht es da in Wien aus: Die Stadt stellt während der Grillsaison von April bis Oktober acht kostenlose Grillplätze und Grillzonen zur Verfügung. Die Benützung ist ohne Reservierung möglich. Entlang der Donauinsel gibt es weitere 15 kostenpflichtige, ganzjährig benutzbare Grillplätze. Regeln gibt es auch hier. Um übermäßige Rauchentwicklung zu vermeiden, darf nur mit Holzkohle, Holzbriketts und trockenem Holz gegrillt werden. Obligat ist das Verwenden von Grilltassen und die abschließende Reinigung des Platzes.

Und wie ist es zu Hause in Salzburg, im eigenen Garten oder am Balkon? "Ein Grillverbot kennt das Gesetz nicht", sagt Anwalt Bernhard Loimer. Dennoch gibt es Spielregeln, an die sich Menschen halten müssen. "Im Wohnungseigentumsvertrag, im Mietvertrag oder in der Hausordnung kann angeführt sein, zu welchen Zeiten und an welchen Orten man grillen darf - oder eben nicht. Als Teil einer Gemeinschaft hat man sich daran zu orientieren." Finden sich jedoch nirgendwo Regelungen, dann gilt laut Loimer der Grundsatz, dass eine Geruchsbelästigung die Ortsüblichkeit nicht überschreiten darf. Was als ortsüblich gilt, ist jedoch ebenfalls schwer zu fassen. "Wenn das Grillen nicht ausdrücklich verboten ist, darf es die Nachbarn durch Rauch, Geruch oder Lärm nicht über die Maßen belästigen", sagt Loimer und pocht auf den Hausverstand. An einem Ort, an dem viele Grillfans leben, sei das Maß freilich ein anderes als an Orten, in denen es in der Regel nicht üblich ist, viel und oft zu grillen. "Lange Rede kurzer Sinn, im Zivilrecht finden wir keine Bestimmung darüber, wann wie oft gegrillt werden darf." Den Rechtsweg kann dennoch beschreiten, wer sich durch den Geruch belästigt fühlt. Das Mittel der Wahl: eine Unterlassungsklage. Bei verwalteten Liegenschaften bleibt davor immer noch ein Gang zur Hausverwaltung, wenn nachbarschaftliche Gespräche und Beschwerden ergebnislos geblieben sind. Für Grillfreundinnen und -freunde hat Bernhard Loimer noch einen praktischen Tipp: Elektro- und Gasgriller entwickeln weniger Rauch als Modelle, die mit Holzkohle betrieben werden. Ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn dürfte ein Wechsel der Grillweise fördern.

Egal für welche Art der Grillgut-Zubereitung man sich entscheidet, Sicherheitsmaßnahmen sind unerlässlich. Der Griller gehört auf einen festen Untergrund mit Abstand zur Umgebung, ein Feuerlöscher oder ein Kübel Wasser zum Löschen müssen bereitstehen, das Feuer darf nicht unbeaufsichtigt bleiben, Asche erst kalt entsorgt werden.

Solargrill brät mit Sonnenkraft

Mit der Kraft der Sonne lässt sich auch Grillgut garen.
Mit der Kraft der Sonne lässt sich auch Grillgut garen.

Innovation mit Kraft: Solargriller sehen mitunter aus wie Teile eines Raumschiffs und verlangen Hungrigen teils einiges an Geduld ab. Sie arbeiten mit einem Parabolspiegel, der das Sonnenlicht bündelt. So erreicht er Temperaturen um die 250 Grad Celsius.

Diese Hitze wird weitergeleitet - und zwar auf eine schwarze Pfanne oder direkt auf das Grillfleisch und Grillgemüse. Dann ist in der Regel warten angesagt. In Thailand ist es kürzlich einem Grillmeister gelungen, mit 700 Spiegeln eine schnelle, ideale Hitze zu entwickeln.

Das Ergebnis: knusprige halbe Hendln am Teller.
Ein Vorteil des Solargrills ist, dass er ohne Strom und Emissionen arbeitet. Bei vielen Modellen ist es bereits möglich, die Sonnenenergie zu speichern, um selbst an einem bewölkten Tag oder am Abend grillen zu können.