Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat im Zusammenhang mit dem umstrittenen Projekt Stadtstraße in Wien-Donaustadt entschieden, dass die von der Stadt Wien geplanten Änderungen erst in Betracht kommen, wenn die Beschwerden von Umweltschutzorganisationen genau geprüft sind. Das verhindert zwar nicht weitere Vorbereitungen ...
Bundesverwaltungsgericht bremst bei der Stadtstraße Wien
Die Richter korrigieren eine Entscheidung der Stadt Wien und gestehen den Beschwerden gegen den Änderungsbescheid für das Großprojekt aufschiebende Wirkung zu. Es herrsche keine Gefahr in Verzug, so die Begründung. Die Einwände gehörten geprüft, bevor die im Änderungsbescheid erwähnten Arbeiten (wie Bahnquerungen und Nachtarbeit) beginnen. Bürgerinitiativen feiern das Urteil als Teilerfolg, inhaltlich wird noch im Februar am Bundesverwaltungsgericht weiterverhandelt.

BILD: SN/APA/LETZTE GENERATION AT
Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe „Aufstand der Letzten Generation“ haben am Montag frühmorgens vorübergehend den Wiener Gürtel auf der Höhe des Westbahnhofs in beide Fahrtrichtungen blockiert. Die Teilnehmer forderten von der Regierung, Maßnahmen gegen die „grassierende Bodenversiegelung“ wie bei der Stadtstraße in Wien zu treffen.