Das Umweltministerium sah auch keine Verletzung der sechsmonatigen Frist zur Einleitung von Reduktionsmaßnahmen. Der Anfangspunkt für diese Frist sei nämlich nicht das Datum der Veröffentlichung der CO2-Emissionen für 2017 Ende Jänner gewesen, sondern starte erst mit Vorliegen der Evaluierung der Maßnahmen durch das Umweltbundesamt.
Das Ministerium habe aber "nach Veröffentlichung der Emissionszahlen umgehend eine Evaluierung gesetzter Maßnahmen beim Umweltbundesamt in Auftrag gegeben. Zentrales Element dieser Evaluierung ist der jetzt vorliegende NowCast-Bericht des Umweltbundesamts. Dieser hilft bei der Beantwortung der Frage, wie bereits gesetzte Maßnahmen wirken", hieß es seitens des Ministeriums. Die endgültige Evaluierung sei aber noch nicht abgeschlossen. Zudem müsse ohnehin bis Ende des Jahres der Nationale Energie-und Klimaplan (NEKP) an die EU-Kommission übermittelt werden, indem die Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen beschrieben werden.