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Bei Anbieterwechsel ist die E-Mail-Adresse weg

Wer seinen Internetvertrag kündigt, verliert auch seine E-Mail-Anschrift. Die EU will das eindämmen.

Die Handynummer kann mitgenommen werden, die E-Mail-Adresse nicht.
Die Handynummer kann mitgenommen werden, die E-Mail-Adresse nicht.

Eigentlich hatte Gusztáv Salamon seine Entscheidung bereits getroffen: Zum Jahreswechsel wollte der 61-jährige Oberösterreicher seinen Festnetz-Internet-Vertrag bei A1 auflösen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Auch die Kündigung hatte er bereits eingebracht. Doch dann meldete sich der Kundenservice der Telekom ...