Im Fall rund um etwa 32.000 Abmahnschreiben an Unternehmen wegen der Nutzung von Google Fonts auf ihren Websites gibt es nun ein weiteres Urteil des Bezirksgerichts Wien-Favoriten. In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung wurde die Vorgangsweise der Briefschreiberin als rechtsmissbräuchlich ...
Abmahnbriefe waren laut Urteil Rechtsmissbrauch
Vorarlberger klagte: Anwalt legt im Fall Google Fonts Berufung ein.

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Google Fonts zu nutzen ist keine Verletzung der DSGVO