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Abmahnbriefe waren laut Urteil Rechtsmissbrauch

Vorarlberger klagte: Anwalt legt im Fall Google Fonts Berufung ein.

Google Fonts zu nutzen ist keine Verletzung der DSGVO
Google Fonts zu nutzen ist keine Verletzung der DSGVO

Im Fall rund um etwa 32.000 Abmahnschreiben an Unternehmen wegen der Nutzung von Google Fonts auf ihren Websites gibt es nun ein weiteres Urteil des Bezirksgerichts Wien-Favoriten. In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung wurde die Vorgangsweise der Briefschreiberin als rechtsmissbräuchlich ...

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