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Corona-Lockerungen: Ab 1. Juli wird das Leben wieder etwas leichter

Neue Covid-Verordnung bringt für viele Bereiche ein Ende der Maskenpflicht und lässt Großveranstaltungen zu.

Die Maskenpflicht wird per 1. Juli stark gelockert.
Die Maskenpflicht wird per 1. Juli stark gelockert.

Das Gesundheitsministerium legte Montagabend die 2. Covid-19-Öffnungsverordnung vor. Diese bringt, wie im Vorfeld angekündigt, weitere Lockerungen ab dem 1. Juli 2021. Die SN fassen zusammen.

1. Die Maskenpflicht fällt weitgehend

Überall dort, wo ein 3-G-Nachweis vorgesehen ist und erbracht wird, kann die Maskenpflicht entfallen, auch für Mitarbeiter, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums. Das gelte auch beim Friseur. Sehr wohl gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) aber zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seilbahnen und Geschäften, außerdem in Alten- und Pflegeheimen, Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten oder Kuranstalten und an sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen ausgeübt werden. Es obliegt den jeweiligen Institutionen allerdings, hier strengere Regelungen vorzusehen (FFP2 statt MNS).

2. Geimpft, getestet und genesen

Die 3-G-Regel gilt in der Gastronomie, Hotellerie und Beherbergung und bei Freizeiteinrichtungen wie Tanzschulen, Tierparks, Kulturbetrieben und Sportstätten. Auch Tanzen im Club und Trinken an der Bar ist wieder möglich. Aber auch bei einer Zusammenkunft von mehr als 100 Personen muss diese Regel eingehalten werden. Die Regeln für die Tests und die Impfungen gelten weiter. Ein PCR-Test wird 72 Stunden gelten, ein Antigentest 48 Stunden und ein Selbsttest 24 Stunden. Die Impfung gilt ab dem 22. Tag. Genesene sind sechs Monate von der Testpflicht befreit.

3. Sport und Kultur gehen in den Vollbetrieb

Kunst, Kultur und Sportveranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen dürfen wieder stattfinden, alle Plätze dürfen besetzt sein. Eine Anzeigenpflicht gibt es ab 100 Personen, ab 500 Personen muss die Veranstaltung bewilligt werden. Der Veranstalter muss ein Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen und einen Covid-19-Beauftragten bestellen. Im privaten Bereich fallen ab 1. Juli alle Beschränkungen. Öffnen darf auch die Nachtgastronomie. Die Auslastung darf allerdings nur 75 Prozent betragen.

4. Die Testpflicht wird gelockert

Bisher musste ein Coronatest bei einem Besuch in der Gastronomie oder bei einer Kulturveranstaltung bereits ab dem zehnten Lebensjahr vorgelegt werden. Diese Grenze wird nun nach oben gesetzt. In Zukunft gilt sie ab zwölf Jahren.

5. Die nächsten Schritte kommen am 22. Juli

Die Kontaktdaten von Besuchern, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, müssen derzeit weiter in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, nicht öffentlichen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen erhoben werden. Mit 22. Juli könnte auch dies zu Ende sein.