Über die weitere Vorgangsweise der Justiz im Finanzstrafverfahren gegen Bischof Alois Schwarz und andere Verdächtige muss das Straflandesgericht Wien entscheiden. Das ist nun klar, weil die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Akt zur weiteren Beurteilung an das Gericht vorgelegt hat, ...
Das Finanzstrafverfahren um Bischof Schwarz wird ein Fall für das Gericht
Im Finanzstrafverfahren gegen Bischof Alois Schwarz und weitere Verdächtige muss nun das Straflandesgericht Wien entscheiden, ob die Ermittlungen fortgesetzt werden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die das Verfahren bereits eingestellt hatte, will den Fortführungsantrag der Finanz nicht weiter verfolgen.