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Nach Oktoberfest-Besuch mit Kokain erwischt: Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister in Haft

Der 45-Jährige wurde am Wochenende von der bayerischen Polizei mit Kokain erwischt. Er hat damit gegen gerichtliche Auflagen verstoßen und befindet sich in der Justizanstalt Innsbruck, wie den SN bestätigt wurde.

Florian Teichtmeister
Florian Teichtmeister

Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist nach einem Besuch des Münchner Oktoberfests festgenommen worden und sitzt unterdessen in der Justizanstalt Innsbruck. Das bestätigten das Wiener Landesgericht sowie Teichtmeisters Anwalt Rudolf Mayer den SN. Grundlage sei eine Mitteilung der bayerischen Behörden gewesen, wonach Teichtmeister mit Kokain erwischt wurde. Damit hat der wegen Besitzes und Herstellung von Zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen verurteilte 45-Jährige gegen gerichtliche Auflagen verstoßen.

Bedingung: Drogen- und Alkoholabstinenz für fünf Jahre

Bei seiner Verurteilung waren Teichtmeister strenge Bedingungen auferlegt worden. Die Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung wurde insofern bedingt ausgesprochen, sofern es keinen Verstoß dagegen gibt: Das sind unter anderem Drogen- und Alkoholabstinenz für die Dauer von fünf Jahren, wie die Sprecherin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn, den SN mitteilte. „Krone“ und „Heute“ hatten zunächst berichtet, dass Teichtmeister nach einem Besuch des Oktoberfests in eine Polizeikontrolle geraten und mit Drogen erwischt worden sei.

Teichtmeisters Rechtsvertreter Rudolf Mayer sagte zur APA, dass Teichtmeister sich zurück in Österreich selbst zur Polizei begeben habe. Er befindet sich aktuell als Maßnahme der sogenannten Krisenintervention in der Justizanstalt Innsbruck. Mayer betonte auch, dass es sich um eine geringe Menge Kokain gehandelt habe, die bei Teichtmeister sichergestellt wurde. „Es war nur eine Portion für den Eigenbedarf“, sagte Mayer und betonte, dass es ein „einmaliger Ausrutscher“ gewesen sei. Sein Mandant sei nicht neuerlich in eine Abhängigkeit gerutscht. Er hoffe, dass die Justiz den „einmaligen Verstoß nicht mit der vollen Härte des Gesetzes ahndet“, sagte Mayer.