Das Außenministerium hatte es seit Jahren abgelehnt, der Salzburgerin die Rückkehr zu erlauben. Das war mit dem freiwilligen Anschluss an den damaligen "Islamischen Staat" (IS) begründet worden. Der ersten Gerichtsentscheidung in diesem Fall ging ein jahrelanger Kampf der Eltern von ...
Salzburger IS-Anhängerin Maria G.: Gericht ordnet Rückholung von Mutter und Kindern aus Syrien an
Die Republik Österreich ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet, die Salzburgerin Maria G. mit ihren beiden Kindern aus einem Camp in Nordsyrien zurückzuholen. Die junge Frau war als 17-Jährige vor zehn Jahren über die Türkei nach Syrien gereist, um sich dem "Islamischen Staat" anzuschließen. Das Gericht stellte das Kindeswohl über die Radikalisierung der Mutter. Gegen das Urteil, mit dem juristisches Neuland betreten wurde, kann innerhalb von sechs Wochen Revision bei den Höchstgerichten eingelegt werden.