Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hat, wie berichtet, dazu geführt, dass Betrügereien bei der theoretischen Führerscheinprüfung in Österreich nicht mehr von den Gerichten geahndet werden dürfen. Das Höchstgericht kam - vereinfacht gesagt - zum Schluss, dass zwar der Führerschein eine offizielle Urkunde ist, die Ergebnisse der theoretischen Führerscheinprüfung jedoch nur dem internen Gebrauch der Behörde dienen. Daher sei der Tatbestand der mittelbar unrichtigen Beurkundung im Amt nicht erfüllt.
Wie berichtet, waren in den vergangenen Jahren in mehreren Bundesländern organisierte Betrugsversuche aufgeflogen, bei denen Prüflinge mit Handykameras Fotos der Fragen am Bildschirm verschickten und danach die Lösungen via Kopfhörer ins Ohr gesagt bekamen. Im Einzelfall wurden rund 2000 Euro dafür bezahlt, hieß es.
Der Obmann des heimischen Fachverbandes der Fahrschulen, Joachim Steininger aus Steyr, reagierte mit Unverständnis auf das Urteil. "Das ist extrem unbefriedigend. Für mich sind das die Auswüchse des Rechtsstaates." Leider habe sich schon länger abgezeichnet, dass die polizeilichen Ermittlungen nicht zu Verurteilungen führten, obwohl sich das Problem ausbreite. Man habe wenigstens im Führerscheingesetz einen Passus erreicht, dass Schummeleien zur Sperre der Kandidatinnen und Kandidaten für neun Monate führen. Als "einfache Lösung" schlägt Steininger vor, während der Prüfungen in den Computerräumen der Fahrschulen einen Störsender zu aktivieren, aber das gehe bisher nicht, bedauert er.