Gericht beschränkt das Abkassieren bei Falschparken
Viele Autofahrer haben sich schon geärgert, wenn sie Hunderte Euro für eine kleine Besitzstörung zahlen sollten. In einem Fall in Wien hat nun nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation erstmals ein Gericht in Österreich die Kosten dafür beschränkt, die für Falschparken auf privaten Grundstücken in Rechnung gestellt werden dürfen. Es ging um einen Behindertenparkplatz auf einem Spitalsareal.
SN/stefanie schenker
Unternehmen schützen sich vor Falschparkern. Erstmals beschränkte nun ein Gericht die Kosten, die für derartige Besitzstörungen verrechnet werden dürfen (Symbolbild).
Falschparken mit dem Auto auf fremdem Grund kann schnell teuer werden. Für die - auch nur kurzfristige - Besitzstörung werden oft über Anwaltsbriefe gleich mehrere Hundert Euro gefordert. Die meisten Leute zahlen zähneknirschend, um eine Klage vor Gericht zu vermeiden. Denn dort sind die Aussichten meist nicht gut, weil die Gerichte bei der Besitzstörung sehr streng sind.
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