Der Fall jenes Probeführerscheinbesitzers aus dem Weinviertel, in dem das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich urteilte, dass die von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Korneuburg verfügte Beschlagnahme zu Recht erfolgte, birgt auch überraschende Aspekte: So wird dem Lenker neben der Geschwindigkeitsübertretung auch vorgeworfen, sein ...
Gerichtsurteil: Junger Raser hätte gar nicht fahren dürfen
Nach der Beschlagnahme eines Autos wegen einer Raserfahrt mit mehr als 220 km/h auf der Donauuferautobahn stellte die zuständige Bezirkshauptmannschaft Korneuburg fest, dass der Lenker gar nicht fahren hätte dürfen. Der BMW des 21-jährigen Probeführerscheinbesitzers verursachte so starke schwarze Rußwolken, dass es in der Nacht zu Sichtbehinderungen für den nachfahrenden Verkehr kam. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte nun, dass sein Auto zurecht beschlagnahmt worden war. Über den Verfall des Fahrzeuges wird erst entschieden.

BILD: SN/APA/BARBARA GINDL
Die Polizei beschlagnahmte schon etliche Raserfahrzeuge vorläufig.