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Haftprüfung: René Benko muss weiter in U-Haft bleiben

Der Tiroler Immobilienunternehmer René Benko muss wegen Tatbegehungsgefahr vorerst weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das wurde bei einer neuerlichen Haftprüfungsverhandlung am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht entschieden.

Der Tiroler Immobilienunternehmer René Benko im April 2024 bei einem Gerichtstermin im Zusammenhang mit seinem Privatkonkurs in Innsbruck.
Der Tiroler Immobilienunternehmer René Benko im April 2024 bei einem Gerichtstermin im Zusammenhang mit seinem Privatkonkurs in Innsbruck.

Wie das Straflandesgericht Wien nach der Verhandlung berichtete, sah das Gericht weiter Tatbegehungsgefahr beim 47-jährigen Benko. Sein Anwalt hatte demnach vergangene Woche erneut einen Haftprüfungsantrag gestellt. Die reguläre Haftprüfung hätte bis 7. Juli stattfinden müssen. Nun ist die Verteidigung zum zweiten Mal mit einem Enthaftungsantrag gescheitert.

Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien möglich. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Verteidigung gaben jeweils keine Erklärung ab, so Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Das Gericht gehe weiterhin von dringendem Tatverdacht aus.

Spätestens am 26. August 2025 muss die nächste Haftprüfungsverhandlung stattfinden.

Benko sitzt seit Ende Jänner in Untersuchungshaft

Zuletzt war die U-Haft für den pleitegegangenen Immobilienunternehmer Benko Anfang Mai verlängert worden. Damals wurde vom Haft- und Rechtsschutzrichter nicht nur der dringende Tatverdacht bestätigt, sondern es wurde auch weiterhin von Tatbegehungsgefahr ausgegangen. Damit wurde ein von Benkos Anwalt eingebrachter Enthaftungsantrag abgelehnt.

René Benko sitzt seit Ende Jänner 2025 in Wien in Untersuchungshaft, nachdem er in Innsbruck festgenommen worden war. Am Anfang wurden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr als Haftgründe angenommen. Nur Fluchtgefahr sah das Gericht beim Tiroler Immobilienunternehmer - im Gegensatz zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) - nie als gegeben an.

Ermittlungen in einem Dutzend Verfahrenssträngen

Die WKStA ermittelt gegen Benko unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und der betrügerischen Krida - das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu zehn Jahre Haft vor. Benko soll in der von ihm aufgebauten Signa-Gruppe trotz laufender Insolvenzverfahren, die auch ihn als Privatperson betreffen, versucht haben, noch vorhandene Vermögensteile zu verschieben oder zu verschleiern. So geht die WKStA davon aus, dass Benko weiterhin als "faktischer Machthaber und wirtschaftlicher Berechtigter" der Laura-Privatstiftung agierte.

Erst diese Woche hatte die WKStA bekannt gegeben, in einem ersten abgeschlossenen Ermittlungsstrang einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden (Oberstaatsanwaltschaft Wien und Justizministerium) geschickt zu haben. Eine Teilanklage könnte also näher rücken. Dem Vernehmen nach geht es dabei um den Vorwurf der betrügerischen Krida, die WKStA bestätigte das nicht.

Die WKStA ermittelt in rund einem Dutzend Verfahrenskomplexen gegen den Tiroler Immobilienunternehmer, für den die Unschuldsvermutung gilt.