Wer mit einem E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Rückweg nach Hause einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch auf Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Es handelt sich dann nicht um einen Arbeitsunfall. Das hat der Oberste Gerichtshof ...
Höchstgericht urteilte: Keine Rente nach Unfall mit E-Scooter
Der Oberste Gerichtshof traf eine brisante Entscheidung für den Straßenverkehr, die am Freitag bekannt wurde: In Österreich gilt es nicht als Arbeitsunfall, wenn jemand mit einem E-Scooter zur Arbeit oder von dort nach Hause fährt und stürzt. Denn die elektrisch angetriebenen Roller sind laut Gesetz Trendsportgeräte und keine Verkehrsmittel. Der ÖAMTC leitet daraus ab, dass das auch auf Schulwegunfälle umzulegen sein werde.

BILD: SN/DPA/CHRISTOPH SOEDER
E-Scooter sind nicht nur in Österreich beliebt, aber eben auch unsicher.