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Klagen gegen Notar zulässig

Nach der Pleite der Firma Goldprofessionell in Salzburg machte jetzt der Oberste Gerichtshof für geschädigte Anleger den Weg frei für Schadenersatzprozesse.

Gold ist ein beliebtest Anlageobjekt.
Gold ist ein beliebtest Anlageobjekt.

Bereits zum zweiten Mal musste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem Anlegerskandal um die Firma Goldprofessionell aus Salzburg befassen. Die Firma ging 2016 pleite, mehr als 2700 Anleger verloren über zehn Millionen Euro. Gegen die beiden Ex-Geschäftsführer, einen Deutschen (51) und einen Steirer (57), ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts.

Zunächst war, wie berichtet, vom OGH entschieden worden, dass ein Schweizer Notar, der für den sogenannten Goldsparplan die angeblichen Goldbestände des Unternehmens bestätigt hatte, dafür haftet. Tatsächlich hatte ...