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Mann soll sich mit Rollator Pflegegeld erschlichen haben

Die Polizei kam einem 59-Jährigen auf die Schliche, dass er jahrelang zu Unrecht Leistungen der Pensionsversicherung bezogen haben soll. Demnach habe der bosnisch-kroatische Doppelstaatsbürger bei Kontrolluntersuchungen einen Rollator verwendet, um eine schwere Gehbehinderung vorzutäuschen. Seit 2023 soll der Mann zudem großteils in seiner Heimat gewesen sein. Der Schaden beträgt mehr als 40.000 Euro, berichtete die Polizei Niederösterreich am Dienstag.

Ein 59-jähriger Mann soll die Pensionsversicherung jahrelang getäuscht und mit einem Rollator eine schwere Gehbehinderung vorgetäuscht haben, um Pflegegeld zu erhalten (Symbolbild).
Ein 59-jähriger Mann soll die Pensionsversicherung jahrelang getäuscht und mit einem Rollator eine schwere Gehbehinderung vorgetäuscht haben, um Pflegegeld zu erhalten (Symbolbild).

Ein 59-jähriger Mann aus Bosnien-Herzegowina wurde vor wenigen Tagen in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) unter dem Verdacht verhaftet, dass er sich über Jahre Pflegegeld erschlichen habe. Bei Kontrolluntersuchungen der Pensionsversicherung soll er jeweils eine schwere Gehbehinderung vorgetäuscht und dazu einen Rollator verwendet haben, berichtete am Dienstag die Landespolizeidirektion Niederösterreich.

Pensionsversicherung schaltete Polizei ein

Aufgedeckt wurde der Fall durch einen Ermittler der Polizeiinspektion Gloggnitz, nachdem die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Ende 2024 Verdacht geschöpft hatte. Der bosnisch-kroatische Doppelstaatsbürger erhielt von Anfang 2020 bis Ende 2024 42.000 Euro.

Der Beschuldigte gab an, nicht lesen oder schreiben zu können

Der Beschuldigte gab laut Polizei an, er könne nicht schreiben bzw. lesen, und ließ von der Lebensgefährtin seines Sohnes eine schriftliche Erklärung an die PVA verfassen, dass er seit zehn Jahren nicht mehr in seiner Heimat gewesen sei. Tatsächlich soll er aber in den Jahren 2023 und 2024 zumindest die Hälfte der Zeit in Bosnien verbracht haben. Doch PVA-Leistungen sind allerdings an den Lebensmittelpunkt im Inland gebunden. Auch weitere Familienmitglieder des Mannes werden als Beitragstäter in den Fall angezeigt.

Wäre der Fall nicht aufgedeckt worden, hätte der Mann womöglich noch viele Jahre die Leistungen der Pensionsversicherung beziehen können. Die PVA bezifferte diesen sogenannten Versuchsschaden mit rund 269.000 Euro.